Allgemeine Geschäftsbedingungen

Franz Giesselmann GmbH & Co. KG

  1. Angebote sind - sofern nichts anderes schriftlich vereinbart - stets unverbindlich und freibleibend
  2. Unsere Preise verstehen sich ab Werk, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
  3. Erfüllungsort für unsere Leistungen und die Leistungen des Käufers ist Bad Oeynhausen. Gerichtsstand ist Bad Oeynhausen und zwar ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes; dies gilt auch für das Mahnverfahren.
  4. Die Versendung geschieht auf eigene Gefahr des Bestellers, auch bei frachtfreier Lieferung. Verpackungs- und Versandart wählen wir nach bestem Ermessen, aber ohne Verbindlichkeit. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn doe Lieferung unser Werk verlässt. Erfolgt die Versendung durch einen Spediteur, so tritt der Gefahrübergang mit der Übergabe an ihn ein.
  5. Erkennbare Mängel müssen vom Käufer unverzüglich nach Ablieferung gerügt werden, verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung; unterläßt der Käufer eine solche Anzeige, gilt die Ware als genehmigt. Bei berechtigten und rechtzeitigen Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl ausschließlich zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet; nur bei fehlschlagender Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Käufer nach seiner Wahl zu einer Herabsetzung der Vergütung bzw. zur Rückgängigmachung des Vertrages berechtigt. Alle weitergehenden Schadenersatzansprüche, aus welchem Rechtsgrund auch immer, sind ausgeschlossen mit Ausnahme von vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen.
  6. Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich und gelten ab Werk. Sie werden nach bestem Ermessen so angegeben, dass sie bei geordnetem Gang der Fabrikation im eigenen Betrieb eingehalten werden können. Unvorhergesehene Hindernisse wie Fälle höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, Mobilmachung. Betriebsstörungen, Materialmangel, Bruch oder Mißlingen größerer Arbeitsstücke, Transportverzüge jeweils sowohl im eigenen als auch in den Betrieben unserer Vorlieferanten entbinden uns von der Einhaltung der Lieferzeit. Entfallen die vorgenannten Lieferungshindernisse nicht in angemessener Zeit, so haben Käufer und Verkäufer das Recht, vom Vertrage zurückzutreten. Schadensersatzansprüche infolge Lieferverzuges können nicht gestellt werden, es sei denn, uns wird eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Lieferverzögerung nachgewiesen.
  7. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer entstandenen Forderungen, auch wenn diese in eine laufende Rechnung aufgenommen werden, unser Eigentum. Ein Eigentumserwerb des Käufers an der Ware gemäß § 950 BGB ist ausgeschlossen. Für den Fall der Verarbeitung oder Umbildung (§ 950 BGB) bzw. einer Verbindung, Vermischung oder Vermengung unserer Vorbehaltsware mit einer anderen Ware (§§ 946, 947, 948 BGB) verschafft uns der Käufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zur gesamten Sache. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt; zu anderen Verfügungen über die Ware ist der Käufer nicht berechtigt. Die Forderungen des Käufers aus dem etwaigen Weiterverkauf der Ware werden in Höhe unserer Forderungen gegen den Käufer sicherungshalber mit Auftragsabschluss zwischen dem Käufer und uns an uns abgetreten. Die Abtretung betrifft den erstrangigen Teil der Forderung des Käufers gegen seinen Käufer. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf berechtigt. Unsere Einziehungsbefugnis bleibt hiervon unberührt. Wir ziehen aber nicht ein, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Käufer uns den/die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und dem Schuldner/den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Der Käufer und der jeweilige Besitzer unserer Ware sind verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, sobald unsere Rechte durch Zwangsvollstreckung, drohenden Konkurs oder andere Einwirkungen gefährdet sind. Sie haben sich in diesen Fällen jeglicher Verfügung über die Ware zu enthalten, insbesondere dürfen sie diese nicht verarbeiten, vermischen oder mit anderen Sachen verbinden. Übersteigt der Wert der uns nach den vorstehenden Regelungen zustehenden Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Käufer insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.
  8. Tritt nach Lieferung in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine Verschlechterung ein oder stellt sie sich erst nach Lieferung heraus, so werden sämtliche Forderungen gegen den Käufer sofort fällig. Außerdem haben wir das Recht, Vorauszahlungen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für alle Ansprüche aus bestehenden Verträgen zu verlangen und Erfüllung bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Wird dieses Verlangen nach Ablauf einer von uns zu setzenden angemessenen Frist nicht erfüllt, so können wir vom Vertrage zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
  9. Werden von uns für den Besteller Gegenstände nach seinen Zeichnungen, Modellen oder Mustern gefertigt übernimmt der Besteller uns gegenüber die Gewähr, daß hierdurch Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Besteller übernimmt jegliche Haftung für Ansprüche, die in Ausführung seines Auftrages aus diesem Grunde von einem Berechtigten gegen uns geltend gemacht werden könnten und hält uns von allen solchen etwaigen Ansprüchen von dritter Seite frei.
  10. Eine Aufrechnung durch den Käufer ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Entsprechendes gilt für ein eventuelles Zurückbehaltungsrecht des Käufers.
  11. Sollten einzelne Klauseln dieser Verkaufs-. Lieferungs- und Zahlungsbedingungen oder Teile hiervon rechtsunwirksam sein oder werden, so werden die Verkaufs, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen im übrigen in ihrer Wirksamkeit nicht berührt.
  12. Zahlungsbedingungen: Rechnungen sind zahlbar innerhalb 10 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug. Bei Zielüberschreitung fallen bankübliche Verzugszinsen an.
  13. Die vorstehenden Bedingungen gelten für alle mit uns getätigten Geschäfte einschließlich der Nachbestellungen. Abweichungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.